2024-11-01
Entsprechend der Kettenstruktur wird die Ankerkette in zwei Arten von Bolzenketten und Nichtbolzenketten unterteilt. Bei gleicher Größe und gleichem Material ist die Verformung der Bolzenkette gering, sie lässt sich beim Stapeln nicht leicht verdrehen und beim Ankern nicht leicht aufwickeln, weshalb sie häufig auf Seeschiffen verwendet wird.
Die Ankerkette oder das Zubehör müssen vor der Zugprüfung, der Zugbruchprüfung und der Prüfung der mechanischen Eigenschaften des fertigen Ankerkettenmaterials je nach Güteklasse und Lieferzustand der erforderlichen Wärmebehandlung unterzogen werden.
Zug- und Bruchprüfungen aller fertigen Ankerketten müssen gemäß den einschlägigen Anforderungen und Normen der Norm durchgeführt werden:
(1) Zugversuch: Hierbei handelt es sich um einen Zugversuch für jedes Ring der gesamten Kette. Jede Kette muss auf einer zugelassenen Prüfmaschine entsprechend der für die Kette der entsprechenden Güteklasse angegebenen Zugbelastung geprüft werden. Während des Tests muss die relative Position jedes Glieds korrekt sein und die gesamte Kette darf nicht verdreht sein. Beim Entfernen der Ladung ist jede Kette einschließlich ihrer Abmessungen zu prüfen und es dürfen keine offensichtlichen Mängel vorliegen. Das Aussehen, die Größe und die relative Drehflexibilität von Gliedern und Zubehör sollten sorgfältig geprüft werden und die dauerhafte Dehnung sollte 5 % der ursprünglichen Länge nicht überschreiten.
(2) Bruchtest: Eine Ankerkette muss aus jeweils vier Ankerketten gemäß der angegebenen Anzahl von Proben ausgewählt werden (Ankerketten der Güteklasse AM2 und AM3 müssen eine Charge von jeweils vier geschweißten Ankerketten sein; jede Charge ist nicht mehr als 4 Schüsse Ankerkette), schneiden Sie die Probe aus mindestens 3 Kettengliedern und testen Sie sie entsprechend der im Code angegebenen Zugbelastung. Das Prüfglied sollte im gleichen Herstellungsverfahren wie die Ankerkette hergestellt und zusammen mit der Ankerkette verschweißt und wärmebehandelt werden. Das Prüfglied sollte im Beisein des Gutachters von der Ankerkette entfernt werden.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn nach Aufbringen der vorgeschriebenen Belastung kein Bruch auftritt. Wenn die Bruchprüfung die Anforderungen nicht erfüllt, können zwei weitere Proben am gleichen Abschnitt der Ankerkette zur Prüfung entnommen werden. Wenn sie die Anforderungen erfüllen, gilt die Prüfung als qualifiziert. Bleibt die zweite Prüfung immer noch unqualifiziert, gilt die Ankerkette als nicht qualifiziert. Gemäß den Anforderungen des Herstellers werden jedoch jeweils die verbleibenden 3 Abschnitte der Ankerkette von der Prüfung abgezogen. Wenn eines der Prüfergebnisse die Anforderungen nicht erfüllt, sind alle 3 Abschnitte der Ankerkette unqualifiziert.
Wenn die mechanischen Eigenschaften des Kettenglieds nicht qualifiziert sind, können sie nach der Wärmebehandlung erneut beprobt werden. Wenn sie nach einer zweiten Prüfung immer noch nicht qualifiziert sind, wird die Ankerkette als nicht qualifiziert beurteilt.
Das Ankerkettenzubehör sollte im Allgemeinen gemäß den einschlägigen Bestimmungen einem Zug- und Bruchtest unterzogen werden (mit Ausnahme derjenigen, die sich bereit erklären, den Test auszunehmen), wobei das Zubehör, das den Bruchtest bestanden hat, nicht verwendet werden kann.
Nach bestandener Ankerkettenprüfung werden die Ankerkettengüteklasse, die Zertifikatsnummer und das Zeichen der Klassifikationsgesellschaft an beiden Enden jeder Ankerkette eingeprägt.